Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radial Events Jung/Schleucher GbR

Allgemeines

§1 Geltungsbereich

  1. Die Bestimmungen in den Paragraphen §2 bis §5 sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Radial Events und seinen Vertragspartnern.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Radial Events sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch Radial Events bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§3 Schadensersatz und Haftungsausschluss

  1. Ein Haftungssausschluss gilt für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden.
  2. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Radial Events beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
  3. Soweit die Haftung von Radial Events ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Radial Events.

§4 Widerrufsbelehrung

  1. Handelt es sich um einen Verkauf im Sinne von §15, so ist anstelle dieses Paragraphen die Widerrufsbelehrung in §16 wirksam.
  2. Der Vertragspartner hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung, ohne Angabe von Gründen, einen erteilten Auftrag zu Widerrufen.
  3. Für einen Widerruf bedarf es der Schriftform. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist das Absendedatum der Widerrufserklärung.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt sobald der Vertragspartner eine im Auftrag geregelte Leistung von Radial Events bezogen hat.
  5. Im Falle eines Widerrufs erlicht der Auftrag und alle damit verbundenen Ansprüche und Pflichten.

§5 Preise, Zahlung und Abstandsgebühren

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vertrag gesondert vereinbart.
  2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann Radial Events ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Radial Events bleiben unberührt.
  6. Der Vertragspartner kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

Vermietung als Dry Hire

§6 Geltungsbereich

  1. Bei einem Vertragsverhältnis handelt es sich um Dry Hire im Sinne von Absatz 2, sofern ausschließlich die Vermietung von technischen Geräten oder anderen Materialien von Radial Events in Rechnung gestellt wird.
  2. Die Bestimmungen in den Paragraphen §7 bis §14 sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Radial Events und seinen Vertragspartnern bei denen es sich um Dry Hire handelt. In diesen Paragraphen wird ``Mieter'' als Synonym für ``Vertragspartner'' verwendet.

§7 Mietzeit und berechnete Mietdauer

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der Mietsache. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietzeit von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.
  2. Abweichend von \refPar{Mietzeit-Allgemein} kann als Teil des Angebots eine andere Mietzeit in Rechnung gestellt werden. Im Folgenden bezieht sich ``Mietzeit'' auf die tatsächliche Mietzeit wie in \refPar{Mietzeit-Allgemein} geregelt und ``berechnete Mietzeit'' auf die in Rechnung gestellte Mietzeit.

§8 Gewährleistung und Haftung

  1. Radial Events verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von Radial Events.
  2. Radial Events ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§9 Übernahme und Protokollierung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der Mietsache von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
  2. Bei der Übernahme der Mietsache wird ein Übernahmeprotokoll ausgefüllt, in dem die übergebenen Mietsache aufgelistet werden. Der Mieter stimmt zu, dass bei der Protokollierung Name, Adresse und Ausweisnummer des Mieters erhoben und eine Unterschrift über die Korrektheit des Übernahmeprotokolls eingefordert wird. Radial Events behält sich das Recht vor, einen Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mündlich zu kündigen, falls der Mieter der Erhebung dieser Daten oder einer Unterschrift nicht zustimmt.
  3. Die in Absatz 1 aufgelisteten persönlichen Daten des Mieters werden für die Mietzeit aufbewahrt. Radial Events gibt diese Informationen nicht an Dritte weiter und vernichtet diese Daten bei der vollständigen Rückgabe der Mietsache.

§10 Pflichten des Mieters

  1. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Radial Events zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
  2. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen.
  3. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, Radial Events den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Mieter sichert Radial Events zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
  5. Der vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Radial Events hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Radial Events behält sich vor, für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, den vollen pro Tag vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Radial Events den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§11 Gewährleistungsansprüche des Mieters

  1. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. \ref{Verpflichtung-Überprüfung-Mietsache} überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde.
  2. Liegt ein Mangel vor, so ist Radial Events nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Radial Events zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§12 Untervermietung/Weitergabe

  1. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch Radial Events gestattet. Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung, ist Radial Events berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§13 Weiter Haftungsbestimmungen

  1. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten, wie z.B. Mischpulten, Videoprojektoren, Scheinwerfern usw., ohne Fachpersonal von Radial Events wird grundsätzlich keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
  2. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden.

§14 Rechte Dritter

  1. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

Verkauf

§15 Geltungsbereich

  1. Bei einem Vertragsverhältnis handelt es sich um einen Verkauf in Sinne von Absatz 2, sofern Radial Events als Teil des Vertrags technische Geräte, Waren, Güter, digitale Medien oder anderes verkauft.
  2. Die Bestimmungen in den Paragraphen §16 bis §17 sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Radial Events und seinen Vertragspartnern bei denen es sich um einen Verkauf handelt. In diesen Paragraphen wird ``Käufer'' als Synonym für ``Vertragspartner'' verwendet. Ein Vertrag, bei dem es sich um einen Verkauf handelt wird im folgenden auch als ``Kaufvertrag'' bezeichnet.

§16 Widerrufsbelehrung

  1. Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Kaufvertrag zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer die letzte Ware in Besitz genommen hat.
  3. Für einen Widerruf bedarf es der Schriftform. Dafür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
  4. Wenn ein Käufer einen Kaufvertrag widerruft ist Radial Events verpflichtet, alle vom Käufer erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Widerrufserklärung bei Radial Events eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Radial Events dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  5. Radial Events kann die Rückzahlung verweigern, bis Radial Events die Waren vollständig zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer Radial Events über den Widerruf des Kaufvertrag unterrichten, an Radial Events zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, sofern der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
  7. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  8. Weitere Hinweise: 1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. 2. Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück. 3. Die Sätze 1. und 2. sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

§17 Eigentumsvorbehalt

  1. Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Radial Events.

Veranstaltungen

§18 Veranstaltungen

  1. Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Radial Events die Funktion der Mietsache überwacht, hat Radial Events die hierfür erforderlichen Rechte.
  2. Radial Events kann die technischen Geräte oder anderes Material abschalten oder abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder die Unversehrtheit der technischen Geräte oder anderen Materials von Radial Events durch Wettereinflüsse oder andere Faktoren gefährdet ist.
  3. Radial Events kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden.
  4. Wird gemäß den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage oder anderes Material abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche gegen Radial Events herzuleiten.
  5. Radial Events übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung von Richtlinien oder Gesetzen zum Auf- oder Abbau oder der Durchführung der Veranstaltung, sofern das nicht schriftlich festgelegt wurde. Darunter zählen zum Beispiel 1. Das messen und protokollieren von Schalldruckpegeln, 2. Arbeitsschutzbestimmungen oder 3. Gefährdungsbeurteilungen. Diese Auflistung versteht sich explizit als nicht vollständig.

Schlussbestimmungen

§19 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Radial Events und seinen Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dresden, Sachsen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtswirksam. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Musterwiderrufformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):



Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

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